DEKRA Info Mai 2026
Früh übt sich...
Sicher mit dem Bus in die Schule (Folge 1)

Fahren mit dem
Schulbus:
Frühzeitig in den Familienalltag integrieren
Millionen Kinder nutzen täglich den Bus für ihren Schulweg. Grundsätzlich gilt Busfahren für Kinder als sicher. Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen. Die Unfallexperten von DEKRA zeigen, worauf Kinder und Eltern achten sollten, um den Schulweg noch sicherer zu machen.
„Wenn Eltern Busfahrten frühzeitig in den Familienalltag integrieren und gemeinsam mit ihren Kindern nutzen, wird der Bus als selbstverständliches Verkehrsmittel erlebt“, sagt DEKRA Unfallforscher Markus Egelhaaf. „So sammeln Kinder von klein auf wichtige Erfahrungen im Umgang mit Haltestellen, Fahrplänen und dem Verhalten im Bus.“
Wer bereits im Kindergarten- und Grundschulalter mit dem Bus unterwegs sei, finde später deutlich leichter den Einstieg ins selbständige Busfahren.
„Werden Wege dagegen ausschließlich mit dem Auto zurückgelegt, bleiben diese wichtigen Lernerfahrungen aus“, betont der Experte.
Eltern könnten entscheidend dazu beitragen, dass Kinder sicher mit dem Bus zur Schule kommen. „Vorbereitung, Begleitung und Vorbildverhalten spielen eine wichtige Rolle.“
Schulweg gemeinsam üben. Gerade jüngere Kinder profitieren davon, wenn der Weg zur Haltestelle, das Verhalten dort sowie das sichere Ein- und Aussteigen mehrfach gemeinsam geübt werden. So werden sichere Abläufe zur Routine.
Gefahren erklären und Regeln besprechen. Eltern sollten mit ihren Kindern über typische Risiken sprechen, zum Beispiel über eingeschränkte Sicht durch den Bus, hastiges Überqueren der Fahrbahn oder Radfahrende im Bereich der Haltestelle.
Auf ausreichend Zeit achten. Kinder sollten den Schulweg ohne Zeitdruck antreten können. Wer pünktlich losgeht, verhält sich ruhiger und aufmerksamer.
Für gute Sichtbarkeit sorgen. Helle Kleidung und reflektierende Elemente an Jacken, Ranzen und Schuhen erhöhen die Sichtbarkeit, besonders bei Dunkelheit, Regen oder Nebel.
Geeignete Ausrüstung prüfen. Ranzen, Taschen und Kleidung sollten so gestaltet sein, dass keine losen Gurte, Kordeln oder Gegenstände hängen bleiben können.
Vorbild sein. Kinder orientieren sich stark am Verhalten der Erwachsenen. Wer Verkehrsregeln selbst einhält und umsichtig handelt, stärkt das Sicherheitsbewusstsein der Kinder.
Ein Stück Freiheit
Mit dem Reisemobil auf Tour

Weiter im
Aufwind:
Urlaub mit dem Reisemobil
Der Urlaub mit dem Reisemobil ist so attraktiv wie nie zuvor – auch wenn es an manchen Hotspots im Urlaub zuweilen hoch hergeht. Im Jahr 2025 wurde laut Caravaning Industrie Verband in Deutschland das 1-millionste Fahrzeug zugelassen. Damit hat sich der Bestand seit 2018 verdoppelt. „Die Tour mit dem Heim auf Rädern sollte allerdings gut vorbereitet sein, damit das Vergnügen ungetrübt bleibt“, empfiehlt Thomas Gut, Unfallsachverständiger bei DEKRA.
Nach der Winterpause empfiehlt sich ein gründlicher Technikcheck durch eine versierte Fachkraft, der vor allem Bremsanlage, Antrieb, Reifen und Elektrik einschließt, nicht zu vergessen die Flüssiggasanlage. Diese muss seit 2025, unabhängig von der HU, alle zwei Jahre eine G607-Prüfung absolvieren.
Eine oft unterschätzte Schwachstelle sind die Reifen, denen die oft langen Standzeiten, die hohen Belastungen und langen Fahrstrecken zusetzen können. Deshalb wichtig: Zum Saisonstart auf Beschädigungen untersuchen, Profiltiefe checken und ältere Reifen vom Fachmann anschauen lassen. Fülldruck nach Herstellerangaben an die Beladung anpassen, und zwar bei kaltem Reifen.
Auch wenn vom Mountain-Bike bis zum SUP-Brett alles auf der Reise dabei sein muss, ist beim Beladen die zulässige Gesamtmasse im Auge zu behalten. Außerdem gilt es, das Gepäck überlegt zu verstauen. „Schweres gehört möglichst weit nach unten, Leichteres kann weiter nach oben. Wer dies missachtet, muss mit Instabilitäten und beim Lenken mit Ungenauigkeiten rechnen“, sagt der Experte.
Schon das normale Fahrverhalten von Reisemobilen verlangt von vielen Fahrenden eine größere Umstellung. Vor allem beim Bremsen. Ausweichen und Kurvenfahren muss das Feintuning stimmen. „Besonders für weniger Routinierte und Einsteiger kann ein spezielles Fahrsicherheitstraining Sinn machen, um sich mit dem Gefährt vertraut zu machen“, so Gut.
„Man ist sicherer unterwegs, wenn man in kritischen Situationen, wie überraschenden Seitenwind, die richtige Reaktion automatisiert abrufen kann.“
DEKRA: Eigene Druckkontrolle nicht überflüssig
70 Prozent der Pkw mit Reifendruck-Kontrollsystem

Reifendruck-Kontrollsysteme
überwachen den Reifen-Fülldruck automatisch
Seit November 2014 müssen in der EU alle neu zugelassenen Pkw mit Reifendruckkontrollsystems ausgestattet sein. Mittlerweile haben es mehr als 70 Prozent der Pkw in Deutschland an Bord, schätzt der Bundesverband Reifenhandel Vulkaniseurhandwerk.
Seit Juli 2024 gilt die Ausstattungspflicht auch für Lkw, Busse und schwere Anhänger. Einmal eingestellt, überwachen RDKS den Reifen-Fülldruck automatisch und warnen bei Abweichung vom eingestellten Wert durch eine Anzeige im Dashboard. Macht das Reifendruck-
Kontrollsystem (RDKS) in Fahrzeugen die regelmäßige Fülldruckkontrolle also überflüssig? So einfach liegen die Dinge nicht, sagen die Experten von DEKRA: Wer denkt, er bräuchte sich nicht mehr um seine Reifen zu kümmern, liegt falsch
„Grundsätzlich arbeiten Reifendruckkontrollsystems genau und zuverlässig, besitzen jedoch eine systembedingte Toleranz, bevor eine Warnung erfolgt“, erläutert der Reifenexperte Christian Koch. „Diese Toleranz ist sinnvoll, da das System sonst bei unvermeidlichen, temperaturbedingten Druckschwankungen im Reifen sehr oft eine Warnung anzeigen würde.
Die vorgeschriebene Warnschwelle beträgt 20 Prozent in Bezug auf den Fülldruck im warmen Zustand.“
„Darüber hinaus kann bei den sogenannten ‚indirekten‘ Systemen der konkrete Fülldruck der einzelnen Reifen nicht direkt abgelesen werden.“ Aus diesen Gründen empfiehlt der Experte trotz vorhandenem RDKS eine regelmäßige Fülldruckkontrolle der Reifen. Diese Kontrolle sollte vorzugsweise Hand in Hand gehen mit dem Check der Reifen hinsichtlich eingefahrener Gegenstände, wie etwa Nagel oder Schraube, dem Verschleißbild sowie sonstiger Beschädigungen.
Dabei ist zu beachten, dass das System bei jedem neu eingestellten Fülldruck, etwa aufgrund der erhöhten Beladung oder Besetzung bei Urlaubsfahrten, erneut kalibriert werden muss. Die Messung des Fülldruck sollte in kaltem Zustand, das heißt vor Antritt der Fahrt geprüft werden. Unabhängig davon empfiehlt sich ein Check der Reifen mindestens alle vier Wochen. Als erstes Fahrzeug mit RDKS gilt der Porsche 959, der 1986 optional mit dem Kontrollsystem ausgestattet war, 1996 folgten der Renault Scenic und 1999 serienmäßig der Peugeot 607.
Rechtzeitig klingeln, der Sicherheit zuliebe
Radler und Fußgänger

Rechtzeitig
Klingeln:
Mehr Sicherheit für Radler und Fußgänger
Immer wieder kommt es zu kritischen Situationen und Unfällen, wenn Radfahrende auf gemeinsam genutzten Wegen Fußgänger überholen. Die Unfallexperten von DEKRA empfehlen Radfahrenden, ihre Überholabsicht durch ein rechtzeitiges Klingelsignal anzukündigen. „Damit warnen sie die zu Fuß Gehenden und geben ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit, einen Schritt zu Seite zu machen. Sie ersparen ihnen damit auch den einen oder anderen Schreckmoment, zumal Radfahrende oft nur schwer zu hören sind, wenn sie von hinten heranfahren.“
Tempo reduzieren. „Für Radelnde selbst empfiehlt sich, die Geschwindigkeit zu verringern, um noch reagieren zu können, wenn die zu Fuß Gehenden falsch reagieren“, sagt Luis Ancona, Unfallforscher bei DEKRA. Dies sei gerade bei großen Gruppen mit Kindern und Fußgängern mit Hunden zu empfehlen. Wichtig sei auch, nicht erst im letzten Moment zu klingeln, sondern rechtzeitig, und beim Passieren auf genügend Sicherheitsabstand zu achten.
Gruppendynamik beachten. Grundsätzlich ist beim Passieren von Gruppen besondere Vorsicht gefragt. In der Regel seien Personen, die der Gruppe unterwegs sind, stärker abgelenkt als einzelne Personen, zum Beispiel durch Gespräche, Kinder oder Hunde. Wenn beispielsweise einzelne Personen der Gruppe auf ein Klingelsignal eines Radlers reagierten, bedeute das nicht automatisch, dass auch die anderen Personen die Situation erkannt haben.
Gegenseitige Rücksichtnahme. „In den gemeinsamen Bereichen von Fußgängern und Radfahrenden kommt es vor allem auf gegenseitige Rücksichtnahme an“, betont Ancona. Auf Wegen mit Gegenverkehr bedeute dies für Radelnde, möglichst weit rechts zu fahren. Fußgänger wiederum sollten sich ihrerseits rechts halten und nicht die gesamte Breite des Weges blockieren.
Sorgfaltspflichten. Aufschlussreich ist auch, wie die Gerichte das Thema sehen. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (DAR 20212,82) sind Radfahrende auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen gegenüber Fußgängern grundsätzlich zu höherer Sorgfalt verpflichtet. Das BGH (DAR 2009, 81) stellt für gemeinsam genutzte Geh- und Radwegen fest: Weil Radfahrende hier keinen Vorrang haben, sind Fußgänger nicht verpflichtet, sich nach heranfahrenden Radfahrern umzusehen, sondern können darauf vertrauen, dass Radfahrer notfalls rechtzeitig durch Klingeln auf sich aufmerksam machen.
