In der Sitzung vom 22. März 2024 hat der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt..

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung einer Motosporthaftpflichtversicherung. Künftig müssen Halter, Eigentümer und Fahrer von Rennfahrzeugen, die bei Motorsportveranstaltungen eingesetzt werden, eine Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauer und anderen Umstehenden, vorhalten.

Die Versicherungssumme muss den Anforderungen gemäß § 5 d des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechen und gilt für Schäden, die durch den Gebrauch des Rennfahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten wie Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen entstehen.

Die Veranstalter von Motorsportevents müssen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz in ihre Haftpflichtversicherung einbezogen wird. Der ADMV hat mit seinem Makler CLARK die Vorgaben soweit umgesetzt und diese werden ab sofort umgesetzt. Die Ausschreibungsvordrucke und alle weiteren Unterlagen werden soweit überarbeitet und zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Die aktualisierten Vordrucke findet ihr wie gewohnt unter Downloads.

 



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